Vogelgrippe Info

In vielen europäischen Ländern ist die Krankheit auch in zahlreichen Mastbetrieben ausgebrochen.Um ein solches Szenario in der Schweiz zu verhindern, verlängerte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen bis auf Ende März. Jeglicher Kontakt zwischen den Nutztieren und Wildvögeln müsse vermieden werden, schreibt das BLV in einer Mitteilung.

Aus diesem Grund schreibt das BLV vor, Nutzgeflügel rigoros vor Wildvögeln abzuschirmen. Die wichtigsten Punkte für Geflügelhalter:

  • Futterstellen müssen für Wildvögel unzugänglich sein.
  • Gänse- und Laufvögel müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
  • Können die oben erwähnten Punkte nicht eingehalten werden, muss das Hausgeflügel drinnen bleiben.

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